|
|
|
|
|
|
BEITRAGSORDNUNG
|
|
|
|
|
|
|
|
gültig ab 1. Januar 2012
(Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 18. November 2012)
1.) Monatsbeitrag für Jugendliche: 5,50 Euro
2.) Monatsbeitrag für Erwachsene, aktiv: 8,25 Euro
3.) Monatsbeitrag für Erwachsene, passiv: 6,50 Euro
4.) Monatsbeitrag für Familien: 12 Euro
5.) Mitglieder, die ihren Beitrag nicht per Lastschrift einziehen lassen,
haben auf Grund des erhöhten Verwaltungsaufwandes einen Zusatzbeitrag von
1,00 Euro je Fälligkeitstermin zu entrichten.
6.) Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene 15,00 Euro und für Jugendliche 5,00 Euro.
Die Beiträge können wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
Zusätzliche Regelungen:
a) Beitragsbefreiung
Mitglieder, die selbst nicht aktiv im Rahmen einer Mannschaft des FC Herdecke-Ende
spielen, sich aber für den Verein in besonderer Weise engagieren, können durch
Beschluss des Vorstandes für die Zeit ihres Engagements vom Mitgliedsbeitrag befreit werden.
b) Rückstufung auf passive Mitgliedschaft:
Personen, die entsprechend der unten ausgeführten Definitionen "aktive Erwachsene" sind,
können, wenn sie nicht mehr oder nur noch ganz vereinzelt am aktiven Sport teilnehmen,
durch Beschluss des Vorstandes als "passive Erwachsene" eingestuft werden.
Definitionen zu den obigen Beitragskategorien:
Jugendliche:
Als Jugendliche gelten alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, sowie auch aktive Sportler/Sportlerinnen, die das 18. Lebensjahr
bereits vollendet haben, wenn sie in einer Jugendmannschaft des FC Herdecke-Ende
spielberechtigt sind.
Erwachsener, aktiv:
Hierunter fallen alle aktiven Spieler(innen), die in einer Mannschaft des FC Herdecke-Ende
spielberechtigt sind oder eine Spielberechtigung beantragt haben und nicht als Jugendliche
(siehe obige Definition) gelten.
Erwachsener, passiv:
Hierunter fallen alle Mitglieder, die laut obiger Definition weder als "Jugendliche" noch
als "aktive Erwachsene" gelten.
Beitrag für Familien:
Über den "Beitrag für Familien" können der Beitragszahler, sein Ehegatte, sowie alle seine
leiblichen (bzw. rechtlich gleichgestellten) Kinder, soweit sie Jugendliche im Sinne der
obigen Definition sind, Mitglied im Verein sein.
|
|